Wir benötigen eine Kopie Ihrer Zuzahlungsbefreiung.
Sofern uns noch keine Kopie Ihrer Befreiungskarte vorliegt, bitten wir Sie, uns diese nach Ausstellung einzureichen. Ihre Zuzahlungsbefreiung wird von uns für den gesamten Gültigkeitszeitraum vermerkt - in der Regel bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Diese berücksichtigen wir bei Ihren Rezept-Bestellungen für den vorgemerkten Gültigkeitszeitraum.